AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Präambel 

Zweck dieser AGB sind Vereinbarungen über die Koordinierung gemeinsamer Aktivitäten der beteiligten Parteien und die Festlegung ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten für den Leistungsbereich „Seefracht“. CSG ist bestrebt, die wirtschaftlichen Interessen der Netzwerkpartner und die Vermarktung der von CSG gebildeten Einkaufsgemeinschaft bestmöglich zu fördern. CSG verhandelt und implementiert Rahmenverträge mit Reedereien und Dienstleistern im Logistikbereich. CSG bündelt die Geschäftsprozesse und Vertriebsaktivitäten ihrer Netzwerkpartner und stellt den jeweiligen Netzwerkpartnern die ausgehandelten Konditionen zur Verfügung. Ziel der Zusammenarbeit ist es, optimale Konditionen für Containertransporte aus Asien zu den wichtigsten Häfen weltweit zu erzielen und damit die Wettbewerbsfähigkeit jedes Netzwerkpartners zu verbessern. 

 

1 – Geltungsbereich 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte und Geschäftsbeziehungen zwischen der Corporate Service GmbH (im Folgenden „CSG“) und ihren Kunden und Dienstleistern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern. 

1.2 Sofern die Vertragspartner der CSG eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen haben, werden deren Anwendung und Gültigkeit ausdrücklich ausgeschlossen. 

 

2 – Begriffsbestimmungen 

2.1 Der Kunde oder Netzwerkpartner ist die Partei, die CSG mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt. 

2.2 CSG ist die Partei, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den Kunden verantwortlich ist. 

2.3 Der Dienstleister ist die Partei, die gemäß einem Rahmenvertrag mit CSG oder von CSG benannt für die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art verantwortlich ist. 

2.4 Der Buchungsagent ist die Partei, die für die Buchung von Dienstleistungen für den Kunden verantwortlich ist. 

 

3 – Leistungsinhalt 

3.1 Der Netzwerkpartner ermächtigt und bevollmächtigt CSG, nach eigenem Ermessen die für die Leistungserbringung geeigneten Dienstleister (z.B. Reedereien) auszuwählen. 

3.2 CSG kann den Dienstleister unter Einhaltung bestehender vertraglicher Verpflichtungen nach eigenem Ermessen austauschen. 

3.3 CSG stellt die in ihren Rahmenverträgen mit verschiedenen Dienstleistern der Logistikbranche ausgehandelten Konditionen zur Verfügung. Neben den reinen Verhandlungs-, Vermittlungs-, Organisations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Koordination, Vorbereitung und Optimierung der Vergabe von Transporten und Lieferketten fungiert CSG als „Vertreter“ des Netzwerkpartners, um im Namen der von CSG vertretenen Netzwerkpartner das Volumen der in den Verhandlungen vereinbarten Leistungen zu bestellen. Die Netzwerkpartner vergeben ihre späteren Aufträge unabhängig vom Vorgehen der CSG und den vereinbarten Bedingungen selbständig und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegenüber dem Dienstleister. 

 

4 – Verpflichtung der CSG 

4.1 Die Dienstleister und Vermittler werden von der CSG sorgfältig ausgewählt. Der Netzwerkpartner leitet seine Transportanfragen direkt an den von der CSG benannten Dienstleister weiter. Der Beförderungsvertrag kommt zwischen dem Netzwerkpartner und dem beauftragten Dienstleister zu den von der CSG ausgehandelten Bedingungen zustande. CSG ist selbst nicht vertraglich in die vom Netzwerkpartner erteilten Transportaufträge eingebunden. 

4.2 Die von CSG ausgehandelten Bedingungen gelten bis zur Bekanntgabe neuer Bedingungen. CSG ist bemüht, den Kunden über eventuelle kurzfristige Änderungen der Bedingungen zu informieren. Aufgrund der üblichen Schwankungen des Marktes können Kunden aus einer unterlassenen Mitteilung einer Änderung der Bedingungen durch CSG keine Rechte ableiten. 

4.3 Soweit der Netzwerkpartner transportbezogene Beschwerden nicht nur direkt an den Dienstleister richtet, sondern auch CSG darüber informiert, wird CSG auf entsprechende Anfrage des Netzwerkpartners im Namen des Netzwerkpartners mit dem betroffenen Dienstleister Kontakt aufnehmen und sich um Maßnahmen bemühen, die Zufriedenheit des Netzwerkpartners mit dem Dienstleister wiederherzustellen. Gelingt dies nicht, entstehen daraus keine Ansprüche – gleich welcher Art – des Netzwerkpartners gegenüber CSG. Frachtvertragliche Verpflichtungen und Rechte ergeben sich ausschließlich aus dem Verhältnis zwischen dem Dienstleister und den Netzwerkpartnern. 

 

5 – Verpflichtung des Kunden 

5.1 Der Netzwerkpartner teilt CSG rechtzeitig seine geplanten Containervolumina für das bevorstehende Vertragsjahr mit. Darüber hinaus benötigt CSG Informationen über etwaige saisonale Containervolumina (Forecast) sowie Abgangs- und Bestimmungsorte (Ladehäfen / Löschhäfen). 

5.2. Der Kunde hat CSG bei der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, zu unterstützen. Der Kunde wird hierzu alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dokumente und Daten fristgerecht und in der von CSG angeforderten Form zur Verfügung stellen. Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Dokumente und Daten. 

5.3. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der für den jeweiligen Transport maßgeblichen Zoll-, Import- und/oder Exportkontrollvorschriften (einschließlich Waren-, Personen- und Länderembargos) sowie für die Bereitstellung der nach den seerechtlichen Sicherheitsbestimmungen erforderlichen SOLAS-Daten. 

5.4. Bei gefährlichem Gut hat der Kunde erforderlichen Angaben, insbesondere die Klassifizierung nach dem einschlägigen Gefahrgutrecht, mitzuteilen und spätestens bei Übergabe des Gutes die erforderlichen Unterlagen zu übergeben. 

 

6 – Auftragsabwicklung 

6.1 Der Netzwerkpartner erhält die von CSG erzielten Nettobedingungen. Der Netzwerkpartner leitet seine Transportanfragen direkt an den von CSG benannten Dienstleister weiter. Der Beförderungsvertrag kommt zwischen dem Netzwerkpartner und dem beauftragten Dienstleister zu den von CSG ausgehandelten Bedingungen und unter Einhaltung des vereinbarten Verfahrens zustande. 

 

7 – Zahlungsbedingungen 

7.1 CSG behält sich das Recht vor, Sendungen bis zum vollständigen Zahlungseingang bei CSG zurückzuhalten; der Netzwerkpartner erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden, indem er eine Buchung bei dem benannten Buchungsagenten vornimmt. 

7.2 Zahlungsbedingungen: netto, 7 Tage nach Rechnungsdatum oder nach besonderer Vereinbarung. 

7.3 Die Rechnungen enthalten eine Auslagengebühr, die bei Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist abgezogen werden kann. 

7.4 Alle Rechnungen werden in der Währung „Euro“ ausgestellt. CSG verwendet den Interbankenkurs (+/- 2 %) des Rechnungsdatums als Wechselkurs, der auf www.oanda.com veröffentlicht ist. 

 

8 – Haftung 

8.1 Da der Vertrag über die Durchführung von Containertransporten ausschließlich zwischen den Netzwerkpartnern und dem jeweiligen Dienstleister geschlossen wird, haftet CSG nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Abwicklung eines solchen Vertrags entstehen. Derartige Ansprüche sind unmittelbar und ausschließlich an den vertraglichen Dienstleister zu richten. CSG schließt keine Transportversicherung oder sonstige Versicherungen ab.  

8.2 Soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, richtet sich Haftung der Parteien ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit nachfolgend nicht etwas anderes vereinbart ist. 

8.3 Beide Parteien haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Bestimmungen. 

8.4 In allen anderen Fällen ist die Haftung von CSG für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt auf einen Betrag i.H.v. EUR 25.000,- pro Schadenfall und -Ereignis.  

8.5 Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist die Haftung beider Parteien außerdem für indirekte Schäden jeglicher Art, einschließlich – aber nicht abschließend – entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden, Produktionsausfallschäden, mittelbare Vermögensschäden sowie Vermögensfolgeschäden und Reputationsschäden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.  

8.6 CSG haftet nicht für Verzögerungen und/oder Schäden, die durch unabwendbare Ereignisse („Force-Majeure“) wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, behördlich angeordneter Maßnahmen, Nichtverfügbarkeit von Laderaum, blank-sailings, Bahn- oder Lkw-Verspätungen, Überschwemmungen, höhere Gewalt usw. verursacht werden. 

 

9 – Vertraulichkeit 

9.1 Sofern zwischen den Netzwerkpartnern, Dienstleistern und Buchungsagenten und CSG noch keine separate Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen wurde, gilt Folgendes: 

Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch gegenüber den anderen Netzwerkpartnern, Dienstleistern und Vermittlern des CSG-Netzwerks. Auch alle ausgetauschten oder nicht ausgetauschten Dokumente unterliegen der Vertraulichkeit, es sei denn, diese Informationen oder Dokumente 

  • sind oder werden ohne Vertragsverletzung oder 
  • durch einen Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht veröffentlicht oder 
  • die die empfangende Partei nachweisen kann, bereits vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung besessen zu haben. 

9.2 Bei Verstößen gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung ist CSG berechtigt, gegen den Schuldigen für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 50.000 € zu verhängen. Der Anspruch auf Fortsetzung der Geschäftsbeziehung ist ausgeschlossen. Das Recht auf Ersatz eines höheren Schadens bleibt CSG vorbehalten. Auf diesen Schaden ist die zu zahlende Vertragsstrafe anzurechnen. 

9.3 Daten und Informationen dürfen nur an Dritte weitergegeben werden, die zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen bedürfen. Nach Beendigung des Vertrages gilt diese Vertraulichkeitsvereinbarung für weitere zwei Jahre. 

 

10 – IT / Software  

Die Beauftragung von CSG erfolgt auf der Grundlage gesondert zu erteilender Einzelaufträge. Der Kunde kann die Einzelaufträge schriftlich, per E-Mail oder über eine gemeinsame EDV-Schnittstelle an CSG bzw. den durch CSG eingebundenen Booking-Agent erteilen. Hierzu erhält der Kunde nach Vertragsunterzeichnung die Login-Daten für die Nutzung der durch CSG betriebenen Buchungsplattform (###). Die Parteien werden jeweils in ihrer Betriebsorganisation die für einen ein reibungsloser EDV-Datentransfer erforderlichen Vorkehrungen auf eigene Kosten treffen.

 

12 – Elektronischer Datenaustausch 

12.1 Jede Partei ist berechtigt, Erklärungen und Mitteilungen auf elektronischem Wege zu erstellen, um Daten zu übermitteln und auszutauschen (elektronischer Datenaustausch), sofern die übermittelnde Partei identifiziert ist und in diesen Bedingungen keine andere Form vorgeschrieben ist. Die Gefahr des Verlusts und die Richtigkeit der übermittelten Daten trägt die übermittelnde Partei. 

12.2 Jede Partei ist verpflichtet, die üblichen Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen zum Schutz des elektronischen Datenaustauschs vor dem Zugriff Dritter und vor der Veränderung, dem Verlust, dem Betrug oder der Zerstörung elektronisch übermittelter Daten zu treffen. 

12.3 Für den Empfang von Informationen, Erklärungen und Aufforderungen zur Vertragserfüllung benennt jede Partei einen oder mehrere Ansprechpartner und teilt der anderen Partei die Namen und Kontaktdaten mit. Ist kein Vertrag geschlossen worden, gilt die Person, die den ersten Kontakt aufgenommen hat, als Ansprechpartner, der den Vertrag für die Partei unterzeichnet hätte. 

12.4 Beide Parteien stellen sicher, dass sie bei der Erbringung der jeweils geschuldeten Leistung und in ihrer eigenen Betriebsorganisation alle erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen treffen, um die Vorgaben datenschutzrechtlicher Bestimmungen nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Einrichtung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung einer datenschutzkonformen Datenerhebung und -Verarbeitung.   

 

13 – Kundenschutz 

13.1 Der Kundenschutz wird zwischen den Dienstleistern und den Netzwerkpartnern von CSG im Zusammenhang mit den jeweiligen erbrachten Dienstleistungen automatisch vereinbart. 

13.2 Dem Netzwerkpartner ist es während der Vertragslaufzeit untersagt, aktiv mit den von CSG vermittelten Dienstleistern direkt oder indirekt (unter Einbindung Dritter) Verhandlungen zu führen und insbesondere die durch CSG mit den Dienstleistern vereinbarten Preise und Konditionen neu zu verhandeln. in Kontakt zu treten, um einen sofortigen Vertragsabschluss mit ihnen zu erzielen, es sei denn, CSG hat zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

13.3 Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Klausel verpflichtet den Netzwerkpartner zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung, deren Höhe im Streitfall von CSG nach billigem Ermessen festgesetzt wird.

 

14 – Vertragsdauer 

14.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern bei den Verhandlungen nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigung des Vertrags muss schriftlich erfolgen. Der Kündigungszeitraum wurde bei den Verhandlungen vereinbart. 

14.2 Unvorhergesehene Ereignisse, die nicht von CSG zu vertreten sind, führen nicht automatisch zu einem Recht des Netzwerkpartners auf Kündigung dieses Vertrages. 

 

15 – Salvatorische Klausel 

15.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Grundgedanken der Parteien möglichst nahe kommt. Sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, werden die Parteien diese Lücke durch eine Vereinbarung schließen, die sie getroffen hätten, wenn sie vor dem Kauf von der Lücke gewusst hätten. 

15.2 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

 

16 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

16.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Düsseldorf. 

 

17 – Sonstiges 

17.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. E-Mails genügen nicht zur Schriftform. 

17.2 Diese AGB enthalten alle Vereinbarungen zwischen den Parteien. Weitere Festlegungen bedürfen der Schriftform, nicht der mündlichen Vereinbarung. 

Gültig ab 01.12.20xx bis auf Weiteres